Newcastle Disease
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Viruserkrankung von Vögeln, welche durch das aviäre Paramyxovirus Typ 1 (APMV‑1) verursacht wird. Rund 240 verschiedene Vogelarten können erkranken. In Geflügelhaltungen erkranken vor allem Hühner und Puten mit teilweiser schwerer klinischer Symptomatik.
Merkmale der Krankheit
Die Krankheit ähnelt in Symptomen und Verlauf einer Infektion mit der Hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest). Sie wird daher auch als »Atypische Geflügelpest« bezeichnet.
Typische Anzeichen einer Erkrankung können sein:
- deutlicher Rückgang der Legeleistung
- Veränderung in der Eiqualität (dünne Schale, wässriges Eiklar)
- dünnflüssiger, grüngelber Kot
- Apathie und Fressunlust
- Atemwegssymptome (zum Beispiel Keuchen oder Niesen) zum Teil mit blauen Verfärbungen der Kämme
- Störungen des Nervensystems (zum Beispiel Zittern, Lähmungen, Unsicherheit beim Stehen)
- erhöhte Sterblichkeit im Bestand
Beim Haushuhn kann die Erkrankung von milden Symptomen bis hin zu plötzlichem Tod mit sehr hoher Sterblichkeit im Bestand verlaufen. Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich; in seltenen Fällen kann es bei sehr engem Kontakt zu einer vorübergehenden Bindehautentzündung kommen.
Maßnahmen zum Schutz der Bestände
Die Newcastle Krankheit kann direkt und indirekt übertragen werden:
Direkt:
- Das Virus wird in großen Mengen über Körpersekrete und Kot ausgeschieden. Auch Eier können so kontaminiert werden und das Virus weitertragen.
Indirekt:
- Das Virus kann über sämtliche Gegenstände – wie zum Beispiel Fahrzeuge, Werkzeuge, Schuhe, kontaminiertes Futter, Einstreu und Staub – übertragen werden.
Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten daher ihre Bestände besonders schützen. Neben strengen Biosicherheitsmaßnahmen und der Kontrolle von Personenkontakten ist der wirksamste Schutz die gesetzlich vorgeschriebene Impfung von Hühnern und Puten gegen die Newcastle-Krankheit.
Wichtige Maßnahmen zur Vorbeugung:
- Impfschutz aller Hühner- und Putenbestände regelmäßig prüfen
- Impfungen bei Bedarf nach Herstellerangaben auffrischen
- sorgfältige Stallhygiene einhalten
- direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln verhindern
- unnötige Kontakte zu fremden Geflügelbeständen vermeiden
- Tiere nur aus vertrauenswürdigen, bekannten Beständen zukaufen
- auf Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen verzichten
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen Auffälligkeiten im Bestand unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt melden, insbesondere bei erhöhter Sterblichkeit, deutlichem Rückgang von Legeleistung, der Futter- oder Wasseraufnahme oder bei Symptomen der Geflügelpest beziehungsweise Newcastle-Krankheit.
Weiterführende Informationen, insbesondere zu Impfung und Biosicherheitsmaßnahmen, stellt die Sächsische Tierseuchenkasse online zur Verfügung.