Lumpy Skin Disease (LSD)
Die Lumpy Skin Disease (LSD) ist eine meldepflichtige Viruserkrankung bei Rindern, die in Afrika und dem Nahen Osten endemisch ist und sich auch in Europa ausbreitet. Sie stellt für landwirtschaftliche Betriebe eine ernste wirtschaftliche Bedrohung dar. Für den Menschen ist die LSD nicht gefährlich.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Krankheit, zum Schutz Ihrer Tiere und zu den offiziellen Meldewegen.
Was ist die Lumpy Skin Disease (LSD)?
- Erreger: Lumpy-Skin-Disease-Virus (LSDV), gehört zur Familie der Pockenviren
- Wirtspezies: Hauptsächlich Rinder (alle Altersgruppen), vereinzelt Wasserbüffel
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Übertragungswege:
- Mechanisch über blutsaugende Insekten wie Stechmücken, Bremsen, Fliegen
- Direkter Kontakt spielt eine untergeordnete Rolle
- Über kontaminierte Gerätschaften (Fahrzeuge, Futter) möglich
- Über weitere Strecken durch die Verbringung infizierter Tiere
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Krankheitsverlauf:
- Inkubationszeit: 4-14 Tage
- Verlauf reicht von mild (vereinzelte Hautknoten) bis schwer (massive Knoten, Fieber, Schwäche, Abmagerung).
- Tiere können sich langsam erholen, tragen jedoch Narben im Fell.
Erkennung der Symptome – Wann besteht Verdacht?
- Die Symptome sind insbesondere zu Beginn und bei milderem Verlauf zum Teil recht unspezifisch → Verwechslungsgefahr mit anderen Krankheiten (wie Maul- und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit, Insektenstiche)
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Erste Symptome:
- Bindehautentzündung
- Nasen- und Augenausfluss
- Fieber (über 40°C)
- Reduzierte Futteraufnahme
- Milchleistungsrückgang
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Typische Symptome:
- Deutliche Hautknoten (0,5 bis 5 cm Durchmesser, namensgebend für die Erkrankung: lumpy skin = knotige Haut), auf denen sich im Verlauf eine Kruste bildet. Diese fällt nach einer gewissen Zeit ab und die darunterliegende Wunde heilt mit Narbenbildung ab.
- Schwellungen an Hals, Euter, Genitalien aufgrund vergrößerter Lymphknoten
- Lahmheit (bei Knoten an den Gliedmaßen)
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Atypische Anzeichen:
- Aborte in schweren Fällen
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Handlung bei Verdacht:
- Sofort den Hoftierarzt hinzuziehen
- Amtstierarzt und Veterinäramt informieren
- Tiere separieren und Tierbewegungen im und vom Betrieb stoppen
- Dokumentation der Symptome (Fotos machen)
Aktuelle Lage (LSD in Deutschland und Europa)
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Verbreitung:
- Erste Fälle in Europa ab 2015 (Balkanregion, Griechenland)
- Einschleppung nach Osteuropa und Südeuropa
- Deutschland bislang frei von LSD, jedoch Risiko durch Einschleppung aus betroffenen Gebieten (vor allem über Tiertransporte, ggf. auch über eingeschleppte Insekten oder kontaminierte Gerätschaften)
- Aktuelle Situation (2025):
- Keine bestätigten Ausbrüche in Deutschland (Stand Juli 2025)
- Ausbrüche in begrenzten Gebieten in Italien (Sardinien, Lombardei) und Frankreich (Region Auvergne-Rhone-Alpes) im Juni 2025
- Links zu offiziellen Quellen:
Wie kann ich meine Tiere schützen? Schutzmaßnahmen und Prävention
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Betriebliche Hygiene:
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und Fahrzeugen
- Insektenabwehrmaßnahmen in Stall und Weidebereichen (Fliegengitter, Insektizide)
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Biosicherheitsmaßnahmen:
- Quarantäne von neu zugekauften Tieren
- Kein Zukauf von Tieren aus Risikogebieten
- Strikte Trennung von externen Personen und Tierbereichen
- Testung aller seit dem 1. März 2025 aus Frankreich und Italien eingeführten Tiere auf LSD
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Impfung:
- Eine präventive Impfung außerhalb von behördlichen Bekämpfungsmaßnahmen ist nicht erlaubt.
- LSD-Impfstoffe könnten in Deutschland derzeit (Stand Juli 2025) nur im Rahmen von Impfmaßnahmen zur Bekämpfung eines Ausbruches zugelassen und in betroffenen Gebieten unter amtlicher Überwachung angewandt werden.
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Wirtschaftlicher Schutz:
- Anmeldung von Rinderhaltungen bei der Tierseuchenkasse ist Pflicht → sichert auch Entschädigungen bei Tierverlusten
- Teilnahme an Monitoringprogrammen verringert das Risiko einer unbemerkten Einschleppung
Was passiert im Ausbruchsfall? – Bekämpfung der Lumpy Skin Disease (LSD)
Gemäß der EU-Tiergesundheitsverordnung (Animal Health Law, AHL – Seuche der Kategorie A) greifen bei einem LSD-Ausbruch in Deutschland folgende Maßnahmen, die behördlich angeordnet und vom Betrieb einzuhalten sind:
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Anzeigepflicht und amtliche Untersuchung
- Bei Verdacht auf LSD oder unklarem Erkrankungsgeschehen ist der Hoftierarzt sofort zu hinzuzuziehen.
- Der Tierarzt meldet den Verdacht unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt.
- Offizielle Probenahme und Labordiagnose → Bestätigung erfolgt durch Friedrich-Loeffler-Institut
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Sperrung des betroffenen Betriebs
- Betriebssperre wird durch Veterinäramt angeordnet: Jeglicher Tierverkehr wird eingestellt.
- Kein Tier darf den Bestand verlassen oder in ihn eingebracht werden.
- Sperrung umfasst auch Transportmittel, Geräte, Futter, Mist etc.
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Einrichtung von Schutzzonen
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Schutzzone (mind. 20 km Radius) um den betroffenen Betrieb
- Keine Verbringung von empfänglichen Tieren ohne Genehmigung
- Strenge Hygienemaßnahmen für Betriebe in der Zone
- Klinische Untersuchungen und Probenahmen von Rinderhaltungen durch amtliche Tierärzte
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Überwachungszone (mind. 50 km Radius)
- Aufzeichnungspflichten für Tierhalter (Bestandslisten, Gesundheitsstatus)
- Klinische Untersuchungen von Rinderhaltungen durch amtliche Tierärzte
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Schutzzone (mind. 20 km Radius) um den betroffenen Betrieb
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Tilgung der Infektion
- Eindämmung durch Sperrmaßnahmen und Impfung
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Tötung aller empfänglichen Tiere im Ausbruchsbestand
- Ausnahmen (z.B. Verbringung gesunder Tiere, Teilkeulung) sind nach Risikobewertung ausschließlich zulässig, wenn:
- Epidemiologisch getrennte Einheiten vorhanden sind,
- diese Einheiten keine Kontakte zum infizierten Teil des Bestandes hatten,
- die Einheiten durch unterschiedliches Personal versorgt wurden
- dies durch eine amtliche epidemiologische Untersuchung bestätigt wird.
- Ausnahmen (z.B. Verbringung gesunder Tiere, Teilkeulung) sind nach Risikobewertung ausschließlich zulässig, wenn:
- Begleitende Maßnahmen:
- Insektizid-Behandlungen zur Vektorkontrolle (Ställe, Umgebung)
- Intensive Desinfektion aller Kontaktflächen
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Notimpfung in Sperrzonen
- Behörden können eine Ringimpfung (z.B. im 50 km Radius) anordnen.
- Nach Impfung bleibt die Zone weiterhin unter amtlicher Überwachung (mind. 28 Tage)
- Impfung gilt gemäß Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts neben Früherkennung und Zonierung als effektivste Bekämpfungsmaßnahme
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Aufhebung der Maßnahmen
- Aufhebung der Sperrmaßnahmen frühestens 28 Tage nach Tilgung der letzten Infektionsquelle in der Schutzzone
- Tiere dürfen erst nach Freigabe durch das Veterinäramt wieder verbracht werden.
- WOAH – Statuswiedererlangung: 14 Monate nach der letzten erfolgten Impfung