Afrikanische Schweinepest (ASP)
Allgemeine Informationen
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Erkrankung, die nur Schweine (Haus- und Wildschweine) befällt. Sie wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt über Gegenstände, an denen das Virus anhaftet, übertragen. Das Virus ist hochresistent bei niedrigen Temperaturen und kann bis zu sechs Monate in ungekochten Schweinefleischprodukten und mehrere Jahre im Frost überleben.
Das Virus kann nicht auf den Menschen übertragen werden. Es besteht jedoch eine Ansteckungsgefahr für unsere Haus- und Wildschweine durch zum Beispiel an Autobahnraststätten weggeworfene Speisereste, die das Virus enthalten. Deshalb wird die Tierseuche landläufig mitunter auch als »Wurstbrotseuche« bezeichnet. Weitere Überträger können Jagdtrophäen aus Gebieten, in denen die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen ist (zum Beispiel Ukraine, Weißrussland, Litauen, Polen, Lettland und Estland, Ungarn, Slowakei, Rumänien oder anderen betroffenen Gebieten) sein.
Um die Übertragung einzudämmen, ist es wichtig, tote Wildschweine, Unfallwild und krank erlegtes Wild zu melden zu erfassen und zu bergen. Insbesondere die Jägerschaft ist aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von toten Wildschweinen der zuständigen Behörde zu melden. In Sachsen gilt eine Untersuchungspflicht auf ASP von jedem erlegten oder tot aufgefundenen Wildschwein. Geeignete Proben (vor allem Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) sind amtlich abklären zu lassen. Schweinehalter sollten auf verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Bestände achten.
Lage der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen und angrenzenden Regionen
Im Freistaat Sachsen gab es zwischen Oktober 2020 und Februar 2025 Ausbrüche von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen. In den letzten fünf Jahren wurdenneben Sachsen in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ASP-Ausbrüche bei Haus- oder Wildschweinen festgestellt. In Sachsen wurden insgesamt 2.398 Tiere mit dem ASP-Virus infiziert. Hauschweine waren zu keinem Zeitpunkt betroffen.
Die Tierseuchenbekämpfung ist Aufgabe des Sozialministeriums. Im Tierseuchen-Ausbruchsfall berät ein Krisenstab über die Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Die Fachleute des SMS arbeiten dannmit dem Landestierseuchenbekämpfungszentrum der Landesdirektion, dem die Koordination der Maßnahmen obliegt zusammen. Wichtigstes Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus zu stoppen und die Seuche zu tilgen.
Die Seuchenbekämpfung der ASP besteht aus vier Säulen: Verstärkte Bejagung, Kadaversuche und -beseitigung, Einzäunen der betroffenen Gebiete und Biosicherheit der landwirtschaftlichen Betriebe.
Nachdem am 23. Februar 2026 dem Antrag Deutschlands zur Aufhebung der ASP-Sperrzonen von der KOM stattgegeben wurde bleibt in Sachsen nur noch der Schutzkorridor entlang der Grenze zu Polen als Sperrzone I erhalten. Dieser Streifen zwischen zwei parallelen Zäunungen von 654,5 km² Fläche bleibt so lange erhalten, wie auch im benachbarten Polen noch eine ASP-Sperrzone besteht. Der Schutzkorridor dient der Kontrolle des aus dem Nachbarland einwandernden Schwarzwilds.
Weiterhin Wachsamkeit geboten
Am 31. März 2026 wurde bei einem verendet aufgefundenen Wildschwein in den Königshainer Bergen das ASP-Virus nachgewiesen. Auch in Hessen und Nordrhein-Westfalen ist die Seuche noch nicht getilgt, jedoch sind die Fallzahlen moderat bis rückläufig. Die Zahlen der Infektionen bei Hausschweinen in Europa sind weiterhin hoch und auch die Infektionen bei Wildschweinen flackern immer wieder auf. In Sachsen bleibt der der Schutzkorridor zu Polen vorerst bestehen und wird gesondert überwacht, auch wenn inzwischen der westliche Zaun geöffnet werden kann. Mit Spanien ist nun einer der größten europäischen Schweineexporteure betroffen. Dort steigen die Fallzahlen aktuell. Auch in Italien steigen die Fallzahlen wieder an.
Im Freistaat Sachsen bleiben folgende Monitoringmaßnahmen erhalten:
- Meldung und Testung von Fall- und Unfallwild, sowie krank erlegten Wildschweinen. Jäger erhalten in ganz Sachsen weiterhin für die Anzeige und Mitwirkung bei Probenahme und Bergung von Fallwild eine Aufwandsentschädigung von bis zu 60 Euro.
- Zudem erfolgt weiterhin das ASP-Monitoring bei gesund erlegtem Schwarzwild in ganz Sachsen. Jäger erhalten für korrekt eigesendete Proben eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro. Zur effizienten Bearbeitung und Erfassung der ASP-Proben wird das ASP-Modul der Online-Anwendung Sächsisches Wildmonitoring (SWM) weiterhin genutzt.
- Für das Jahr 2026 werden zudem weiterhin die Gebühren für die Trichinenuntersuchung vom Sozialministerium erstattet, wenn zur Trichinenprobe eine ASP-Probe im SWM erfasst wurde
Zur Prävention der ASP sind Jäger weiterhin aufgerufen die Schwarzwildpopulation niedrig zu halten. Für landwirtschaftliche Betriebe sollten weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen selbstverständlich sein. Jagdliche Aktivitäten sind strikt von den Hausschweinebeständen zu trennen. Das Verfütterungsverbot von Speiseresten an Hausschweine ist zu beachten! Für alle Menschen in der Natur gilt: Egal, ob Wanderausflug, Picknick, Urlaubsreise oder Grillparty - Essensreste gehören in die wildschweinsichere Tonne!
- ASP-Faktenblatt für die Sperrzone I (*.pdf, 0,57 MB)
- ASP-Faktenblatt für die Sperrzone II (*.pdf, 0,57 MB)
- ASP - Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen - Mitwirkung der sächsischen Jägerschaft (*.pdf, 0,22 MB)
- Informationsschreiben an die Schweinehaltungsbetriebe im Freistaat Sachsen zur Afrikanischen Schweinepest (*.pdf, 3,99 MB) Juli 2020
- Hinweise für Schweinehalter zum Schutz vor Tierseuchen (*.pdf, 0,73 MB)
- 7. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen
- Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen in der Fassung vom 2. April 2026
- ASP - 6. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen
- Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für den Landkreis Bautzen
- 5. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz und Bautzen
- 4. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz und Bautzen
- 6. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für den Landkreis Bautzen
- 3. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz und Bautzen
- 5. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz und Bautzen
- 4. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden
- 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden
- 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden
- 3. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden
- 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden
- 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 3. November 2022 zur Anzeigepflicht, Mitwirkung und Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten
- ASP – Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen in der Fassung vom 19. Juli 2023 - 1. Änderung vom 13. September 2023 Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden
- Allgemeinverfügung - Aufhebung des Kerngebietes vom 13.02.2023 Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Meißen und Bautzen
- Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen in der Fassung vom 20.04.2023 Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden
- Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen in der Fassung vom 19.07.2023 Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden
- Anzeigepflicht, Mitwirkung und Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten in der Fassung vom 03.11.2022
- Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
- Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest
- Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen
- VwV Trichinenerstattung Schwarzwild Sachsen übernimmt auch weiterhin die Erstattung der Trichinenuntersuchungsgebühr bei Schwarzwild
- Informationen des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR)
- Aktuelle Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Afrikanischen Schweinepest
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Informationen zu ASP-Fällen in Deutschland bei Wildschweinen
- Friedrich-Loeffler-Institut - Allgemeine Informationen zur ASP
- Friedrich-Loeffler-Institut - Wöchentlich aktualisierte Karte zur ASP
- DRV-Muster-Krisenhandbuch Afrikanische Schweinepest für Tier- und Warentransporte, Viehsammelstellen, Berater
