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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Allgemeine Informationen

Ein Wildschwein in freier Wildbahn auf der Wiese vor einem Wald
© iStock: Neil_Burton

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Erkrankung, die nur Schweine (Haus- und Wildschweine) befällt. Sie wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt über Gegenstände, an denen das Virus anhaftet, übertragen. Das Virus ist hochresistent bei niedrigen Temperaturen und kann bis zu sechs Monate in ungekochten Schweinefleischprodukten und mehrere Jahre im Frost überleben.

Das Virus kann nicht auf den Menschen übertragen werden. Es besteht jedoch eine Ansteckungsgefahr für unsere Haus- und Wildschweine durch zum Beispiel an Autobahnraststätten weggeworfene Speisereste, die das Virus enthalten. Deshalb wird die Tierseuche landläufig mitunter auch als »Wurstbrotseuche« bezeichnet. Weitere Überträger können Jagdtrophäen aus Gebieten, in denen die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen ist (zum Beispiel Ukraine, Weißrussland, Litauen, Polen, Lettland und Estland, Ungarn, Slowakei, Rumänien, Brandenburg) sein.

Um die Übertragung einzudämmen, ist es wichtig, tote Wildschweine, Unfallwild und krank erlegtes Wild zu melden zu erfassen und zu bergen. Insbesondere die Jägerschaft ist aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von toten Wildschweinen der zuständigen Behörde zu melden und geeignete Proben (vor allem Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) amtlich abklären zu lassen. Schweinehalter sollten auf verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Bestände achten.  

Lage der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen und angrenzenden Regionen

Ein in warnender Optik gestaltetes Plakatmotiv mit der Überschrift »Arme Sau! Afrikanische Schweinepest verhindern!«
Mit diesem Plakatmotiv appelliert das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen an die Bevölkerung, das ASP-Virus nicht über weggeworfene Speisereste im Wald zu verbreiten.  © SMS/Jagdfieber

Im Freistaat Sachsen gibt es seit dem 27. Oktober 2020 Ausbrüche von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen. An diesem Tag wurde bei einem im Landkreis Görlitz geschossenen Wildschwein die Tierseuche labordiagnostisch festgestellt und bestätigt. Zuvor war Anfang September 2020 in einem Brandenburger Landkreis die Afrikanische Schweinepest erstmals in Deutschland nachgewiesen worden. In den letzten fünf Jahren wurden in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen festgestellt. In Sachsen sind inzwischen insgesamt 2.398 weitere mit dem ASP-Virus infizierte Tiere hinzugekommen. Hauschweine waren zu keinem Zeitpunkt betroffen. 

Die Tierseuchenbekämpfung ist Aufgabe des Sozialministeriums. Über die Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest berät ein Krisenstab. Die Fachleute des SMS arbeiten mit dem Landestierseuchenbekämpfungszentrum der Landesdirektion, dem die Koordination der Maßnahmen obliegt. Wichtigstes Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus weiter hinein nach Sachsen und in die Bundesrepublik zu verhindern. Dafür wurden Restriktionszonen festgelegt – ein gefährdetes Gebiet, eine Pufferzone sowie ein Kerngebiet.

Die Seuchenbekämpfung besteht aus vier Säulen: Verstärkte Bejagung, Kadaversuche, Einzäunen der betroffenen Gebiete und Biosicherheit der landwirtschaftlichen Betriebe.

Die EU-Kommission hat nun dem Antrag Sachsens zugestimmt, die für die Bekämpfung der Afrikanische Schweinepest (ASP) eingerichteten Sperrzonen weiter zu verkleinern. Sachsen hatte den Antrag über das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat in Brüssel einbringen lassen, nachdem in den letzten 12 Monaten lediglich ein ASP-Fall im Landkreis Bautzen festgestellt wurde. Eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission wird durch eine Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen umgesetzt. Die Fläche der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) verringert sich damit von 1.403 km² auf nun 170 km² im Landkreis Bautzen. Die Fläche der Sperrzone I (Pufferzone) wird von 1.500 km² auf 1.487 km² verkleinert und betrifft nur noch Teile der Landkreise Bautzen und Görlitz. Grund für die nur geringfügige Flächenverkleinerung der Sperrzone I ist, dass der parallel zur Grenze zu Polen verlaufene Schutzkorridor aufrechterhalten wird, um die Einwanderung von Schwarzwild aus dem Nachbarland überwachen zu können.

Die Zustimmung der EU-Kommission ist ein besonderer Erfolg, weil der letzte Fall im Landkreis Bautzen noch keine 12 Monate alt ist und so die Voraussetzung für eine Umwandlung der Sperrzonen formal noch nicht vorliegt. In seiner Sitzung hob der Ständige EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) die deutschen Maßnahmen in allen betroffenen Gebieten lobend hervor und erkannte auch den enormen finanziellen Aufwand Sachsens an. Zudem wurde betont, dass die ASP-Maßnahmen funktionieren, sofern sie richtig und konsequent angewandt werden. Einem derartigen Flächeneintrag konnte bisher weltweit kein Staat wirkungsvoll begegnen. Damit nehmen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gemeinsam eine Vorreiterrolle in der Bekämpfung der ASP ein.

Tierseuchen-Infobrief

Gelb-schwarzes Motiv. Darauf die Überschrift "Tierseuchen und Biosicherheit in Sachsen". Darunter eine Kuh, Schwein, Huhn, Schaf und ein Zaun.

Was Jäger wissen müssen

Ein Wildschwein bei Dämmerung zwischen Bäumen in einem herbstlichen Wald

© iStock: Photocech

Worauf Landwirte achten sollten

Hausschweinferkel stehen in einem offenen Stall

© iStock: Davy3_Photo

Was Wanderer, Urlauber, LKW-Fahrer und Pendler tun können

Ein Werbeplakat des SMS mit der plakativen Aufschrift "Arme Sau!" hängt an einem Verkehrsschildpfosten an einer Straße mit Fußweg. Im Hintergrund ist ein Wohnhaus zu sehen

© dpa/picture alliance

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