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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Ein in warnender Optik gestaltetes Plakatmotiv mit der Überschrift »Arme Sau! Afrikanische Schweinepest verhindern!«
Mit diesem Plakatmotiv appelliert das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen an die Bevölkerung, das ASP-Virus nicht über weggeworfene Speisereste im Wald zu verbreiten.  © SMS/Jagdfieber

Im Freistaat Sachsen gibt es einen akuten Ausbruch von Afrikanischer Schweinepest (ASP). Am 27. Oktober 2020 wurde an einem im Landkreis Görlitz geschossenen Wildschwein die Tierseuche labordiagnostisch festgestellt und bestätigt. Zuvor war Anfang September 2020 in einem Brandenburger Landkreis die Afrikanische Schweinepest erstmals in Deutschland nachgewiesen worden. Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Baden-Württemberg wurden ASP-Fälle festgestellt. In Sachsen sind inzwischen insgesamt über 2.000 weitere mit dem ASP-Virus infizierte Tiere hinzugekommen.  

Die Tierseuchenbekämpfung ist Aufgabe des Sozialministeriums. Über die Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest berät ein Krisenstab. Die Fachleute des SMS arbeiten mit dem Landestierseuchenbekämpfungszentrum der Landesdirektion, dem die Koordination der Maßnahmen obliegt. Wichtigstes Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus weiter hinein nach Sachsen und in die Bundesrepublik zu verhindern. Dafür wurden Restriktionszonen festgelegt – ein gefährdetes Gebiet, eine Pufferzone sowie ein Kerngebiet.

Die Seuchenbekämpfung besteht aus vier Säulen: Verstärkte Bejagung, Kadaversuche, Einzäunen der betroffenen Gebiete und Biosicherheit der landwirtschaftlichen Betriebe.

Allgemeine Informationen

Ein Wildschwein in freier Wildbahn auf der Wiese vor einem Wald © iStock: Neil_Burton

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Erkrankung, die nur Schweine (Haus- und Wildschweine) befällt. Sie wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt über Gegenstände, an denen das Virus anhaftet, übertragen. Das Virus ist hochresistent bei niedrigen Temperaturen und kann bis zu sechs Monate in ungekochten Schweinefleischprodukten und mehrere Jahre im Frost überleben.

Das Virus kann nicht auf den Menschen übertragen werden. Es besteht jedoch eine Ansteckungsgefahr für unsere Haus- und Wildschweine durch zum Beispiel an Autobahnraststätten weggeworfene Speisereste, die das Virus enthalten. Deshalb wird die Tierseuche landläufig mitunter auch als »Wurstbrotseuche« bezeichnet. Weitere Überträger können Jagdtrophäen aus Gebieten, in denen die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen ist (zum Beispiel Ukraine, Weißrussland, Litauen, Polen, Lettland und Estland, Ungarn, Slowakei, Rumänien, Brandenburg) sein.

Um die Übertragung einzudämmen, ist es wichtig, tote Wildschweine, Unfallwild und krank erlegtes Wild zu melden zu erfassen und zu bergen. Insbesondere die Jägerschaft ist aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von toten Wildschweinen der zuständigen Behörde zu melden und geeignete Proben (vor allem Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) amtlich abklären zu lassen. Schweinehalter sollten auf verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Bestände achten.  

Was Jäger wissen müssen

Ein Wildschwein bei Dämmerung zwischen Bäumen in einem herbstlichen Wald

© iStock: Photocech

Worauf Landwirte achten sollten

Hausschweinferkel stehen in einem offenen Stall

© iStock: Davy3_Photo

Was Wanderer, Urlauber, LKW-Fahrer und Pendler tun können

Ein Werbeplakat des SMS mit der plakativen Aufschrift "Arme Sau!" hängt an einem Verkehrsschildpfosten an einer Straße mit Fußweg. Im Hintergrund ist ein Wohnhaus zu sehen

© dpa/picture alliance

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