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Aviäre Influenza (Geflügelpest)

Zu sehen sind mehrere Hühner in der Unschärfe, im Vordergrund ein Hahn. © Monticello/iStockPhoto.com

Die Aviäre Influenza (AI), auch Geflügelpest genannt, wird durch unterschiedliche Subtypen des Influenza-A-Virus hervorgerufen. Das Virus verursacht entweder eine niedrigpathogene Erkrankung mit einem milden Krankheitsverlauf (LPAI) oder eine hochpathogene Erkrankung mit schweren allgemeinen Symptomen (HPAI). Pathogen heißt übersetzt »krank machend«. Es gibt also einen Virus-Typ, der wenig krank macht, und einen Virus-Typ, der sehr krank macht. Es sind vor allem Vögel betroffen, aber auch der Mensch kann sich bei einigen der unterschiedlichen Subtypen anstecken, dann spricht man von einer Zoonose. Die Aviäre Influenza bricht immer wieder auf der ganzen Welt aus.

Alle Geflügelhalter sollten einen besonderen Schwerpunkt auf den Schutz ihrer Bestände legen. Dazu gehört die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, sowie Wachsamkeit gegenüber dem Auftreten von möglichen Krankheitsanzeichen. Das Spektrum dieser umfasst fehlende Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Apathie, plötzlichen, starken Leistungsrückgang, zentralnervöse Veränderungen bis hin zu akuten Todesfällen. Wir empfehlen, auch milde Krankheitsverläufe und kleinere Verlustgeschehen in Geflügelhaltungen gemeinsam mit dem behandelnden Tierarzt im Hinblick auf Geflügelpest abklären zu lassen.

Spaziergänger sollten beim Umgang mit Wildvögeln Wachsamkeit walten lassen. Für die Früherkennung der Seuche ist es wichtig, dass Funde von toten oder erkrankten Wildvögeln dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. (siehe unten: Hinweise zum Vorgehen beim Auffinden von erkranktem oder verendetem Geflügel)

Weitere Informationen zur Aviären Influenza finden Sie auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Institutes.

Informationen unserer Partner

Hinweise zum Vorgehen beim Auffinden von erkranktem oder verendetem Geflügel

  1. Fundort der Polizei, der Feuerwehr, der Gemeinde, dem Landkreis oder der zuständigen Veterinärbehörde mitteilen.
  2. Bürger sollten kranke oder verendete Wildvögel aus hygienischen Gründen nicht anfassen.
  3. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr sollten kranke oder Wildvögel dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVÄ) melden (wichtig sind Art des Geflügels und der genaue Fundort).
  4. Erfolgt ein Einsammeln durch Einsatzkräfte der Feuerwehr, ist folgendermaßen vorzugehen:
    • wird eine Berührung der Tiere notwendig, sind Einweghandschuhe zu tragen,
    • die einzusammelnden Tiere sind in luft- und flüssigkeitsundurchlässigen Säcken oder Behältern zu verpacken,
    • Verständigung des LÜVA zur Abholung der verpackten Tiere,
    • benutzte Handschuhe sind zu vernichten und die Hände mit Seife zu waschen.
  5. Veranlassung der Einsendung der Tiere an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen.
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