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Informationen für Jäger

Anzeige mit dem Slogan "Schwein gehabt... dass es Euch Jäger gibt und Ihr helft, die Afrikanische Schweinepest zu verhindern." Darüber ist eine Illustration, die einen Wildschweinkopf als Jagdtrophäe stilisiert. © SMS / Jagdfieber

Die Jägerschaft ist ein wichtiger Partner bei der Tierseuchenbekämpfung. Für die Jägerinnen und Jäger gibt es folgende Schwerpunkte:

  • Früherkennung, 
  • Monitoring und 
  • Bejagung.

Regelungen für die angeordnete verstärkte Bejagung des Schwarzwildes

Reglungen für die im Rahmen der Allgemeinverfügungen angeordnete verstärkte Bejagung des Schwarzwildes in den Sperrzonen I und II sowie für die veterinärbehördlich per Einzelanordnung angeordnete Entnahme von Schwarzwild einschließlich veterinärbehördlich angeordnetem Fang und Tötung von Schwarzwild in der Sperrzone II sind in dem Merkblatt vom 27.09.2021 zusammengefasst.

Aktuelle Hinweise

Seit dem 01.02.2024 hat die sächsische Jägerschaft die Möglichkeit die ASP-Probendaten über die Online-Anwendung »Sächsisches Wildmonitoring« vorzunehmen. Durch eine Schnittstelle zur Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen bekommen die Anwendenden auf diesem Wege schnell und unbürokratisch das Ergebnis der Beprobung mitgeteilt. Weitere Informationen finden Sie an dieser Stelle.

Aktuelle Ausschlussgebiete für Ansitzdrückjagden

In dieser Karte finden Sie die aktuellen Ausschlussgebiete für Ansitzdrückjagden.

Legende: 

  • rote Flächen: Ausschlussgebiete aktuelles Infektionsgeschehen 
  • grüne Flächen: Ausschlussgebiete an ASP-Schutzzäunen 

Achtung: Die abgebildeten Ausschlussgebiete dienen zur Einschätzung der aktuellen Seuchenlage. Die Entscheidung zur Durchführung der Ansitzdrückjagd obliegt dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

Stand: 16. Februar 2024

ASP-Tierseuchen-Raster zur Fallwildsuche

In dieser Karte finden Sie die aktuellen Restriktionszonen mit dem ASP-Tierseuchen-Raster, das zur Fallwildsuche genutzt werden kann. 

Stand: 6. März 2023

Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest

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(© SMS)
Dargestellt ist in einer Grafik die Übertragung von Tier zu Tier - gestaltet mit einem roten Pfeil vom kranken über Essen bzw. verschiedene Gegenstände zum dann auch kranken Tier.
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(© SMS)
Dargestellt ist in einer Grafik die Übertragung von Tier zu Tier - gestaltet mit einem roten Pfeil vom kranken zum gesunden Tier.

Die Afrikanische Schweinepest kann sowohl direkt von Tier zu Tier, als auch indirekt durch Menschen, Gegenstände oder Fleischprodukte übertragen werden.

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist besonders lange bei kalten Temperaturen haltbar. Es überlebt zum Beispiel 1000 Tage in gefrorenem Fleisch und 140 Tage in luftgetrocknetem Schinken.

Jagdtrophäen und allgemein Material, das bei der Jagd verwendet wurde und nicht ordnungsgemäß gereinigt wurde (Stiefel, Kleidung, Messer, Wannen, Autoreifen und vieles mehr) sind als Risiko einzustufen. Das lenkt auch einen besonderen Blick auf revierübergreifende Jagden und Jagdreisen in Gebiete, die bereits betroffen sind. 

Was bedeutet das im Einzelnen?

Als Jäger sind Sie eine Schlüsselfigur im Seuchengeschehen. Sie sind direkt vor Ort, und kennen Ihr Gebiet und vielleicht sogar die Plätze an denen sich die Wildschweine bevorzugt aufhalten. Sie haben ein Auge auf die Rotte(n) und können die klinischen Anzeichen einer Erkrankung durch Ihre Ausbildung und Erfahrung erkennen. Sie sind vermutlich auch derjenige, der einen toten Wildschweinkörper im Wald entdeckt und die Stelle den Mitarbeitern im Veterinäramt beschreiben kann. Es ist also auch für Sie wichtig zu wissen, wie die Afrikanische Schweinepest verbreitet wird, beziehungsweise was Sie tun können, um sie nicht selbst unbeabsichtigt zu verbreiten.

Klinik

Die Symptome sind leider relativ unspezifisch. Die Wildschweine können Blutungen (Nase, Haut, blutiger Durchfall) haben, aber auch Fieber, Schwäche, Atemprobleme und Bewegungsstörungen können auftauchen. Da bis zu 90 Prozent der infizierten Tiere sterben, ist auch bei Fallwild und Unfallwild daran zu denken, dass es sich hier um Tiere mit einer ASP-Infektion handeln könnte.

Schutz vor indirekter Weiterverbreitung

Da die Afrikanische Schweinepest keine Zoonose ist, können Sie sich nicht anstecken, aber Sie können die Seuche weitertragen.

Dementsprechend sollten ein paar Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Blut, Gewebe (Fleisch, Haut), und andere Flüssigkeiten (Nasenausfluss, Darminhalt) sind infektiöses Material. Das heißt, wenn Sie Kontakt damit hatten oder auch nur denken, dass die Möglichkeit besteht, sollten Sie Ihre Jagdausrüstung, Ihre Kleidung und Jagdstiefel sowie weitere Gerätschaften zum Beispiel Jagdwannen, Jagdmesser bis hin zu den Autoreifen gründlich reinigen und gegebenenfalls auch desinfizieren. Das Virus überlebt bei 56 °C 70 Minuten und bei 60 °C 20 Minuten. Dementsprechend sollten Sie Ihre Waschprogramme auswählen. Es versteht sich von selbst, dass mit dieser Kleidung nicht erneut auf die Jagd gegangen wird, bis sie ausreichend gereinigt ist. Sollten Sie Jäger und Landwirt sein, ist im eigenen Interesse getrennte Schutzkleidung Pflicht.

Übertragung durch andere Raubtiere/Aasfresser

Laut Friedrich-Löffler-Institut scheint momentan nichts darauf hinzudeuten, dass Aasfresser und Raubtiere eine Rolle in der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest spielen. Es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass auch hier das Virus indirekt weitergetragen wird, aber eine Vermehrung des Virus scheint nicht vorzukommen.

Meldung – und Probenahme

Ein in warnender Optik gestaltetes Plakatmotiv mit der Überschrift "Arme Sau! Afrikanische Schweinepest verhindern!" © SMS / Jagdfieber

Im Tierseuchenfall sind die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) verantwortlich für die Verfahrensabläufe (zum Beispiel Probenahme) bei den Jagden. 

Fallwild und Unfallwild sind selbstverständlich dem Lebensmittelüberwachungs- und Vetreinäramt anzuzeigen. Wenden Sie sich zu diesem Zwecken an:

  • Veterinäramt,
  • Jagdausübungsberechtigte, 
  • Polizeidienststelle oder
  • Rettungsleitstelle (Telefon 112). 

Ausbruchsgebiete

Da sich die Ausbruchsgebiete immer wieder verändern, können die betroffenen Gebiete auf der Afrikanischen Schweinepest-Seite des Friedrich-Loeffler-Institutes eingesehen werden. Dort werden sie wöchentlich aktualisiert.

Karten zur ASP: Friedrich-Löffler-Institut 

Angaben zum Sächsischen Ausbruchsgeschehen finden Sie unter:

Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest - Tierschutz und Tiergesundheit - sachsen.de

Die aktuellen Angaben zur Afrikanischen Schweinepest in Deutschland stehen auf der TierseuchenInformationsSystem-Seite: 

TSIS - TierSeuchenInformationsSystem

Jagdreisen

Die Ausbruchsgebiete bringen uns direkt zu dem zweiten wichtigen Punkt: den Jagdreisen. Hier ist der verantwortungsvolle Jäger gefragt! Es gilt, sich, wenn man eine Reise plant, zu informieren, wo genau die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen ist. Das Logischste für Sie wäre an dieser Stelle, diese Region zu meiden und in ein weniger risikoreiches Gebiet zu reisen. Wenn Sie bereits unterwegs sind, sollten Sie auf die Schilder vor Ort achten, denn auch dort werden Warnhinweise in regelmäßigen Abständen um das Gebiet herum aufgestellt.

Falls Sie eine Jagdreise in diese Gebiete aus irgendwelchen Gründen nicht absagen können, ist hier besondere Vorsicht und ein hohes Maß an Verantwortung gefragt. Wie bereits gesagt, ist das Virus sehr lange in Blut, Sekreten, Kot aber auch Gewebe haltbar. Dies schließt Jagdtrophäen mit ein. Auf einer Jagdtrophäe kann das Virus ebenso wie in Wurst oder Schinken über die Grenze getragen werden. Nehmen Sie in diesen Zeiten Abstand davon eine Jagdtrophäe mitzunehmen. Auch die Wurst oder anderes wie zum Beispiel Hundefutter, sollte im Ursprungsland und damit im Ausbruchgebiet verbleiben. Wenn möglich, nutzen Sie nicht Ihr eigenes Fahrzeug. Nehmen Sie nicht Ihren Hund mit. Falls möglich, lassen Sie Ihre Jagdausrüstung Zuhause.

Falls Sie dennoch Ihre eigene Ausrüstung unter allen Umständen nützen müssen, dann betrachten Sie sie als Risikomaterial und behandeln sie entsprechend. Reinigen Sie Ihre Ausrüstung unter heißem Wasser mit entsprechendem Waschmittel zuerst grob, um den eingetrockneten Schmutz und gegebenenfalls Blut, Kot oder Gewebe zu entfernen. Dann sollten Sie diese Gegenstände noch einmal fein reinigen. Führen Sie eine Desinfektion der Gegenstände durch! Die geeigneten Desinfektionsmittel finden Sie auf der Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft oder Sie fragen bereits vorab beim zuständigen Veterinäramt. Reinigen und desinfizieren Sie die Sachen bereits bevor Sie das Ausbruchsgebiet verlassen und stellen Sie sicher, dass es nicht zu einer erneuten Kontamination kommt. Falls dies nicht möglich ist, reinigen und desinfizieren Sie Ihre Gegenstände vor Grenzübertritt. Stark kontaminierte Gegenstände, die Sie nicht mehr reinigen können, entsorgen Sie bitte wildschweinsicher (Mülleimer mit verschließbarem Deckel) im Ausbruchsgebiet.

Regelungen für die angeordnete verstärkte Bejagung des Schwarzwildes

Reglungen im Rahmen der Allgemeinverfügungen angeordneten für die verstärkten Bejagung des Schwarzwildes in den Sperrzonen I und II sowie der veterinärbehördlich per Einzelanordnung angeordneten Entnahme von Schwarzwild einschließlich veterinärbehördlich angeordneter Fang und Tötung von Schwarzwild in der Sperrzone II sind in dem Merkblatt vom 27.09.2021 zusammengesfasst.

Weitere Informationen gibt es auf folgenden Homepages:

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