Amtstierarzt werden
»Der Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken.«
(Quelle: § 1 Bundes-Tierärzteverordnung)
Das Studium der Veterinärmedizin (Tiermedizin) ist in Sachsen an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig möglich sowie an den Universitäten in Berlin, Gießen, München und der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Voraussetzung hierfür ist die Hochschulzugangsberechtigung. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Die Regelstudienzeit beträgt 5 Jahre. Die Ausbildung erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzte (TApp).
Hier werden Fortbildungen angekündigt, die das Ministerium für amtliche Tierärztinnen und Tierärzte der Behörden im Freistaat Sachsen anbietet.
Fachseminar und Prüfung für Tierärztinnen und Tierärzte im Verwaltungsdienst des öffentlichen Veterinärwesens im Freistaat Sachsen 2026
- Bewerbungsschluss 15. August 2025 -
Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an Tierärztinnen und Tierärzte der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es sind 30 Plätze zu vergeben. Freie Plätze werden an Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern oder der Bundeswehr vergeben.
Das Fachseminar ist eine Voraussetzung für den Erwerb der Gebietsbezeichnung »Fachtierarzt für Öffentliches Veterinärwesen« und somit auch zur Bestellung als Amtstierärztin/Amtstierarzt gemäß § 2 Absatz 7 Satz 2 Sächsisches Gesundheitsdienstgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2024 (SächsGVBl. S. 858). Das Fachseminar soll der Tierärztin/dem Tierarzt die für die Veterinärverwaltung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsrechts einschließlich ihrer wissenschaftlichen Grundlagen, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie über den Aufbau und die Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung vermitteln.
Termin
Das nächste Fachseminar einschließlich der Prüfungen findet 2026 an der Dualen Hochschule Sachsen, Staatliche Studienakademie Plauen, wie folgt statt:
• Fachseminar vom 7. April bis 3. Juli 2026
• schriftliche Prüfungen am 18., 20. und 24. August 2026
• mündliche Prüfung am 26. und 27. August 2026.
Ort
Duale Hochschule Sachsen
Staatliche Studienakademie Plauen
Schloßberg 1
08523 Plauen
Rechtsgrundlage
Sächsische Tierarztweiterbildungsverordnung Öffentliches Veterinärwesen vom 16. Oktober 2009 (SächsGVBl. 2010 S. 8), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. Mai 2012 (SächsGVBl. S. 339) geändert worden ist (SächsTierarztWÖVetVO).
Zugangsvoraussetzungen
Gemäß § 2 Absatz 1 SächsTierarztWÖVetVO kann zum Fachseminar zugelassen werden, wer die Approbation als Tierärztin/als Tierarzt besitzt und mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Tierärztin/Tierarzt tätig war. Diese Tätigkeit soll
1. mindestens sechs Monate in einer Nutztierpraxis und
2. mindestens sechs Monate in einem Veterinäramt oder einer vergleichbaren Behörde der Veterinärverwaltung sowie
3. mindestens einen Monat in einer Untersuchungseinrichtung für Lebensmittelüberwachung und Veterinärmedizin
umfassen.
Bewerbung
Senden Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Fachseminar mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 15. August 2025 an das
Sächsische Staatsministerium für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Albertstraße 10
01097 Dresden.
Erforderliche Unterlagen in Kopie:
• Personalausweis (gegebenenfalls Nachweise über Namensänderungen, sofern dies nicht aus dem Personalausweis hervorgeht)
• Approbationsurkunde
• Tätigkeitsnachweise (keine Arbeitsverträge).
Für den Antrag verwenden Sie bitte das Formular:
Kosten
Die Kursgebühr für das Fachseminar einschließlich der Prüfungen für Tierärztinnen und Tierärzte im Verwaltungsdienst des Öffentlichen Veterinärwesens im Jahr 2026 beträgt pro Teilnehmer 1.945,00 €. Diese wird zu Beginn des Seminars fällig und ist an die Duale Hochschule Sachsen zu entrichten.
Ansprechpartner
Für Rückfragen zur Bewerbung steht Ihnen Frau Al Samain (E-Mail: referat24@sms.sachsen.de, Telefon: 0351 564-57242) zur Verfügung. Näheres zum Veranstaltungsort finden Sie unter https://www.dhsn.de/plauen. Ansprechpartnerin an der Dualen Hochschule Sachsen, Staatliche Studienakademie Plauen, ist Frau Prof. Dr. Katja Born (E-Mail: katja.born@dhsn.de).
Die Ausübung des tierärztlichen Berufs bedarf auf Grund der Bundes-Tierärzteordnung einer staatlichen Zulassung (Approbation als Tierärztin/Tierarzt, Berufserlaubnis). Ein entsprechender Antrag ist nach Bestehen der Tierärztlichen Prüfung bei der für den Studienort zuständigen Behörde zu stellen. Die Approbation (Paragraf 4 BTO) berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Tierärztlichen Berufs. Die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs ist zeitlich, räumlich und sachlich eingeschränkt. (Paragraf 11 BTO)
Folgende Unterlagen sind dem schriftlichen Antrag gemäß Paragraf 63 Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzte (TAppV) grundsätzlich beizufügen:
- das Zeugnis über die Tierärztliche Prüfung
- der Personalausweis oder bei Ausländern oder Ausländerinnen der Reisepass
- eine Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- eine ärztlichen Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
- die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch
- ein Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf.
Von Urkunden, die in einer Fremdsprache ausgestellt sind, müssen von in der Bundesrepublik Deutschland amtlich zugelassenen Übersetzern beglaubigte Übertragungen in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Die Urkunden müssen über eine Apostille oder Legalisation verfügen.
Veröffentlichungen des Auswärtigen Amtes zum internationalen Urkundenverkehr
Die Berufsvertretung der Tierärzte ist in Sachsen ist die Sächsische Landestierärztekammer (§ 1 Sächsisches Heilberufekammergesetz). Alle zur tierärztlichen Berufsausübung Berechtigen sind Pflichtmitglieder der Tierärztekammer. Die Tierärztekammer vertritt unter Beachtung des Wohls der Allgemeinheit die beruflichen Belange aller Mitglieder und sorgt für ein hohes Ansehen des Berufsstandes, überwacht die Erfüllung der berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten der Mitglieder und sichert die Qualität der Berufsausübung. Die Tierärztekammer ist zuständig für die Fort- und Weiterbildung der Tierärzte. Die Tierärztekammer erlässt zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen. Gesetz über Berufsausübung, Berufsvertretung und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker im Freistaat Sachsen (Sächsisches Heilberufekammergesetz - SächsHKaG) vom 24. Mai 1994, zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142, 143).