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Tierschutzverstoß melden

Trauriger Hund hinter einem Zaun

Sie sind der Ansicht, dass ein Tier nicht artgerecht ernährt, gepflegt, gehalten, oder sogar misshandelt wird und möchten das anzeigen?
Melden Sie sich als erstes bitte direkt an das für den Haltungsort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Das Veterinäramt überprüft den Vorwurf, stellt fest, ob gegen Vorgaben des Tierschutzgesetzes verstoßen wurde und leitet notwendige Maßnahmen ein.

Ihre Anzeige sollte möglichst schriftlich formuliert sein und folgende Angaben enthalten:

  • Adresse oder Angaben zum Ort (Wegbeschreibung, Koordinaten), Zeit und möglichst vollständige Beschreibung der Art und des Ablaufs des Missstandes
  • Fotos, Aufnahmen, Beweismittel, eigene Zeichnungen (wenn vorhanden und möglich) beifügen
  • Beteiligte Personen nennen, ggfs. andere Zeugen
  • Ist die zuständige Tierschutzbehörde nicht erreichbar, unverzügliches Handeln aber notwendig erscheinen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizei bzw. die Rettungsleitstelle.
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