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Aktuelles

Quartalsgespräch mit der Landestierschutzbeauftragten

© Sächsisches Sozialministerium

Mitte Juli steht das nächste Quartalsgespräch mit der Landestierschutzbeauftragten Carina Heinrich an. Wir möchten mit Ihnen in regelmäßigem Austausch stehen, um den Tierschutz in Sachsen stetig zu verbessern. Vor diesem Hintergrund bieten wir am 16. Juli 2026 ab 13:00 Uhr einen Termin zu verschiedenen Schwerpunkten und Lösungsansätzen an. Nach der Präsenzveranstaltung im März findet dieser Termin wieder online statt.

Inhaltlich wird die Landestierschutzbeauftragte Carina Heinrich vom Netzwerktreffen im März diesen Jahres berichten, welches in Präsenz stattgefunden hat. Danach wird sie über Aktuelles und Grundsätzliches zum Nachtmähverbot zum Igelschutz informieren.

Sie können ebenfalls gerne Anregungen für Themen geben. Senden Sie uns diese bitte an die unter der im Kontakt stehenden E-Mail-Adresse bis zum 10. Juli 2026 zu.

Melden Sie sich gerne bis zum 10. Juli 2026 (Anmeldeschluss) an.

Die Anmeldung erfolgt wieder über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen.
 

Kontakt

E-Mail: Tierschutzbeauftragte@sms.sachsen.de

Gefahr durch Hitzestress 2026

Hitzestress bei Tieren wird zunehmend zum Risiko – Tierhalter sollten besonders auf gefährdete Tiere achten

Die steigenden Temperaturen und zunehmende Hitzewellen aufgrund des Klimawandels stellen nicht nur Menschen, sondern auch Tiere vor große Herausforderungen. Aktuelle Studien belegen, dass Hitzestress bei Tieren ernste gesundheitliche Folgen haben kann und bestimmte Tierarten sowie Altersgruppen besonders gefährdet sind.

Die Landestierschutzbeauftragte Sachsens betont: «Wie in jedem Sommer sterben leider auch dieses Jahr wieder zahlreiche Hunde an einem Hitzeschlag – oft vermeidbar. In Dresden verliefen die zwei Fälle 2025 von Hunden im Auto zwar glimpflich, aber das ist nicht immer so.»

Worauf Tierhalter achten sollten

Hitzestress tritt auf, wenn Tiere ihre Körpertemperatur nicht mehr ausreichend regulieren können. Dies führt zu Symptomen wie Atemnot, erhöhter Herzfrequenz, Appetitlosigkeit, Schwäche, Dehydration und in schweren Fällen zu Organversagen oder Tod.

Tierhalter sollten deshalb folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Schatten und ausreichend Wasser: Sorgen Sie stets für ausreichend frisches Trinkwasser und schattige Plätze, besonders während der heißen Tageszeiten.
  • Begrenzung der Bewegung: Vermeiden Sie anstrengende Aktivitäten oder Spaziergänge in der Mittagshitze.
  • Kühlungsmöglichkeiten: Nutzen Sie nasse Tücher, Ventilatoren oder spezielle Kühlmatten, um den Tieren Abkühlung zu bieten.
  • Auf Anzeichen von Hitzestress achten: Schnelles Hecheln, Unruhe, Speicheln, Schwäche, Erbrechen oder Durchfall sind Warnsignale.
  • Tierarzt kontaktieren: Bei Verdacht auf Hitzestress sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden.

Besonders gefährdete Tierarten und Altersgruppen

Studien haben gezeigt, dass folgende Tiere besonders empfindlich auf Hitze reagieren:

  • Haustiere: Vor allem Hunde mit kurzer Schnauze (zum Beispiel Bulldoggen, Möpse) sind anfällig für Hitzestress, da sie weniger effizient hecheln können.
  • Alte und sehr junge Tiere: Welpen, Jungtiere sowie ältere Tiere haben oft eine schlechtere Thermoregulation.
  • Landwirtschaftlich genutzte Tiere: Rinder, Schweine und Geflügel leiden unter Hitzestress, was neben Gesundheitsproblemen auch die Produktivität mindert.
  • Exotische und Wildtiere: Tiere, die nicht an hohe Temperaturen angepasst sind, zeigen häufig stärkere Stresssymptome.

Fazit

Der Schutz vor Hitzestress ist ein wichtiger Bestandteil verantwortungsvoller Tierhaltung, gerade in Zeiten des Klimawandels. Tierhalter sind aufgefordert, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und ihre Tiere bei hohen Temperaturen besonders aufmerksam zu beobachten.

Zweiter Runder Tisch zur Lage der Tierheime

Am 24. März 2025 versammelten sich auf Einladung der Bundestierschutzbeauftragten Ariane Karin zum zweiten Mal die Teilnehmer des Runden Tisches zur Lage der Tierheime. Während des ersten Termins im Februar 2024 wurde über die akute Überbelastung der deutschen Tierheime diskutiert. Basierend auf diesen Ergebnissen erarbeitet Frau Kari ein Vier-Säulen-Programm, das zu einer Entlastung der Tierheim beitragen soll. Die Teilaspekte der ersten Säule wurden in sechs Arbeitsgruppen besprochen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen wurden in Konsenspapieren zusammengestellt und dieses Jahr beim Runden Tisch diskutiert und verabschiedet. Die Konsenspapiere dienen als Orientierung für Entscheidungsträger und tragen zur Aufklärung der Öffentlichkeit bei. 
 
»Die Überlastung der Tierheime in Deutschland ist kein rein kommunales, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem, das uns alle angeht. Außerdem ist es sehr komplex, denn es betrifft viele Zuständigkeiten und Behörden. Genau deshalb habe ich den Runden Tisch zur Lage der Tierheime in meinem ersten Amtsjahr ins Leben gerufen. Denn auch auf politischer Ebene muss dringend anerkannt werden, dass die vielen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteure in Tierheimen einen ganz wesentlichen und alltäglichen Beitrag zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz leisten und weit über ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Und dass wir sie mit den enormen Aufgaben, vor denen sie derzeit stehen, nicht alleine lassen dürfen, sondern die Tierheimförderung auch politisch angehen müssen.« – Ariane Kari, Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz
 
»Um nachhaltig gegen die massive Überlastung der Tierheime vorzugehen, ist es unerlässlich, die Gründe hierfür zu analysieren. Denn nur wenn die Ursachen für die Probleme angegangen werden, können die Probleme auch langfristig gelöst werden.« – Carina Heinrich, Landestierschutzbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Am 4. Oktober ist Welttierschutztag

Seit 93 Jahren wird der Welttierschutztag am 04. Oktober 2024 begangen. In Gedenken an Franz von Assisi der für seine Tierpredigten berühmt war und u. a. sagte »Es werden mehrere Jahrtausende von Liebe nötig sein, um den Tieren ihr durch uns zugefügtes Leid heimzuzahlen!«  In diesem Sinne wurde das Qualzucht-Evidenz Netzwerk (QUEN) gegründet und klärt die Bevölkerung über Defektzuchtmerkmale verschiedenster Tierarten aus, bildet Tierärzte fort und erstellt Merkblätter. Letztere sind, wie auch die Datenbank selbst auf der Internetseite Home - QUEN Qualzucht-Database zu finden. Es ist wahrhaftig an der Zeit, dass das Tier mit seinen Bedürfnissen und Gesundheit im Vordergrund steht.

Lehrvideo »Erkennung, Bekämpfung und Umgang mit vergifteten Pferden«

In Sachsen vergiften sich immer wieder Pferde mit den Früchten des Berg-Ahorns im Herbst und den frischen Blättern im Frühling. Die dadurch ausgelöste Atypische Weidekrankheit führ in 3 von 4 Fällen zum Tod. Mögliche Vergiftungen von Pferden durch Bergahorn und andere Pflanzen werden in dem Lehrvideo »Erkennung, Bekämpfung und Umgang mit vergifteten Pferden« der Brandenburger AG Pferd des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) näher erläutert.

9 Punkte für die Reform des Tierschutzgesetzes 2024

Bei ihrem Frühjahrstreffen erörterten die Tierschutzbeauftragten der Länder unter anderem den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes.

Insgesamt hat das BMEL einige mutige Vorhaben angepackt, die den Schutz der Tiere in Deutschland verbessern können. Doch bleibt der Entwurf in vielen Punkten hinter den Erwartungen des Koalitionsvertrags zurück. V.a. die nun vom Kabinett beschlossene Version ist an vielen Stellen nochmals zurückhaltender. Der Entwurf wurde nun dem Bundesrat zugeleitet, später geht er weiter in den Bundestag. An beiden Orten besteht nochmals die Chance, dass die Bundestagsabgeordneten und die Vertreter der Länder im Bundesrat wichtige Punkte für den Tierschutz in das Änderungsgesetz aufnehmen.

Die Landestierschutzbeauftragten der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein legen den Akteuren im weiteren Gesetzgebungsprozess die folgenden zentralen Anliegen ans Herz:
 

  1. Nachdem die Ermächtigungsgrundlage des § 12 Abs. 2 Nr. 3 TierSchG für ein Verbot von Lebendtiertransporten in außereuropäische Drittstaaten von manchen für nicht tauglich befunden wird, sollte ein Verbot dieser Transporte direkt im TierSchG geregelt werden.
     
  2. Die Anbindehaltung von Tieren sollte konsequent und ohne langfristige Ausnahmen beendet werden.
     
  3. Nicht-kurative Eingriffe sollten sofort viel weitgehender als im Entwurf vorgesehen und langfristig gänzlich verboten werden; nicht die Tiere, sondern die Haltungsbedingungen müssen verändert werden. Zumindest die Betäubungspflicht sollte für alle Ausnahmen vom Amputationsverbot sofort eingeführt werden.
     
  4. Die im Entwurf vorgesehene Videoüberwachung von Schlachthöfen sollte für alle EU-zugelassenen Schlachthöfe gelten, nicht erst ab einer bestimmten Größe.
     
  5. Das im Kabinettsentwurf vorgesehene Verbot, bestimmte Wildtiere an wechselnden Orten zu halten oder zur Schau zu stellen (insb. im Zirkus) begrüßen wir. Die im Kabinettsbeschluss ergänzte Ausnahme in Satz 3 sollte jedoch wieder gestrichen werden, denn die dort genannten unbestimmten und schwierig zu prüfenden Voraussetzungen werden einen Vollzug des Verbots stark erschweren, obwohl das Risiko hoch ist, dass genau diese Voraussetzungen beim Transport und der Haltung der aufgezählten Tierarten eintreten bzw. nicht eingehalten werden.
     
  6. Das Qualzuchtverbot und das im Entwurf neu enthaltene und ausdrücklich zu begrüßende Verbot, Wirbeltiere mit Qualzuchtmerkmalen auszustellen oder bildlich zur Schau zu stellen, sollte ergänzt werden durch ein Verbot des Handels und Importes, welches Ausnahmen für tierschutzbedingte Halterwechsel vorsieht (ähnlich dem § 8 Abs. 2 österreichisches Tierschutzgesetz).
     
  7. Das Verbot für stromführende Geräte nach § 3 S. 1 Nr. 11 TierSchG sollte auf alle Geräte und sonstiges Zubehör ausgeweitet werden, die einem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, sodass ein generelles Verbot entsteht, tierschutzwidriges Zubehör zu verwenden.
     
  8. Die vorgesehene Regelung für das Anbieten von Tieren auf Online-Plattformen (§ 11d des Entwurfs) sollte nicht auf Wirbeltiere beschränkt werden und die Verpflichtung der Anbietenden zur Identitätsmitteilung sollte fälschungssicher ausgestaltet werden.
     
  9. Der Entwurf erweitert die Ermächtigungsgrundlage des § 2b Abs. 1b TierSchG für eine Verordnung bzgl. der Pflicht zur Kennzeichnung von Tieren auf die Registrierung. Um bei Hunden und Katzen auch tatsächlich zügig eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht zu initiieren, sollte bzgl. dieser Tierarten eine gesetzliche und befristete Pflicht ergänzt werden, eine Verordnung zu erlassen (ähnlich dem § 21a Abs. 1a TierSchG).

Wir möchten die Chance nutzen, notwendige Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren anzustoßen. Die Umsetzung dieser neun Kernforderungen würde Missstände vorbeugen und den Tierschutz stärken.

Carina Heinrich, Landestierschutzbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung
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