Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Die Kennzeichnungspflicht gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) soll der Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform dienen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen. Aktuell gilt die Kennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch, welches aus in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen stammt. Daher sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen verpflichtet die entsprechenden Haltungseinrichtungen bis zum 01.01.2027 der zuständigen Behörde mitzuteilen, welche anschließend eine Kennnummer für die Haltungsform festlegt. Eine freiwillige Kennzeichnung vor diesem Termin ist möglich.
Für das Bundesland Sachsen übernimmt aktuell die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) Sachsen diese Aufgabe. Weitere Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sowie zur Antragsstellung finden Sie über den Internetauftritt der LUA.
- Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Internetauftritt der LUA