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Tiergerechte Haltung

Kuh hinter einem Zaun © Swen Reichhold

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung regelt die Mindestanforderungen zum Schutz von Nutztieren allgemein und legt besondere Haltungsanforderungen vor allem für Kälber, Masthühner und Schweine fest. Die Verordnung gestaltet die Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen nach § 2 Tierschutzgesetz für Nutztiere in der Praxis aus.

Immer größere Teile der Gesellschaft stehen jedoch der intensiven Nutztierhaltung skeptisch gegenüber. Eine Haltung, die die arteigenen Verhaltensweisen der Tiere berücksichtigt, ist demnach gefragt. Nicht nur Leid vermeiden, sondern Wohlbefinden schaffen, lautet die Herausforderung. Strengere Vorschriften im Vergleich zum EU-Recht ziehen dabei jedoch das Risiko der Wettbewerbsverzerrungen nach sich und es besteht die Gefahr, dass Tierschutzprobleme ins Ausland verlagert werden, weil die entsprechenden Betriebe abwandern. Um hier den Handlungsspielraum auszuweiten, einen Diskurs in der Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft über Tierhaltung und –schlachtung anzuregen und neue Wege für die Landwirte und den Handel aufzuzeigen, hat das Bundesministerium ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Der mit dem Gutachten beauftragte Wissenschaftliche Beirat Agrarpolitik hat im März 2015 das Gutachten »Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung« vorgelegt und neben dem Erschließen neuer Vermarktungswege neun Leitlinien für den Tierschutz formuliert. Dazu gehört beispielsweise, den Tieren verschiedene Klimazonen, vorzugsweise Außenklima, unterschiedliche Funktionsbereiche mit verschiedenen Bodenbelägen sowie ausreichend Platz zu bieten, ein Angebot zu artgemäßer Beschäftigung und Körperpflege bereitzustellen und auf Amputationen zu verzichten. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sieht in dem Gutachten, das sich an Bund, Länder, Tierhalter und Handel gleichermaßen richtet, eine wichtige Arbeitsgrundlage, die neue Denk- und Lösungsansätze enthält.

Die Tiere nicht an die Haltungsbedingungen anzupassen, sondern die Haltungsbedingungen an die Tiere, also insbesondere der Verzicht auf Amputationen erfordert ein Umdenken im Management, ein intensivieren der Tierbeobachtung und erhöhte Eigenkontrollen. Um dies zu unterstützten haben das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und die Sächsische Tierseuchenkasse folgende Checkliste für die Schweine haltenden Betriebe erstellt.

 

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